Das heute vom Walliser Kantonsgericht gesprochene Urteil übernimmt weitgehend jenes der ersten Instanz vom 6. August 2007. Für EOS SA und Grande Dixence SA ist die Bestätigung des Schuldspruchs für das Platzen der Druckleitung gegenüber einem der beiden leitenden Angestellten von EOS unverständlich. Obwohl den beiden Unternehmen die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, unterstreichen sie, dass der Verteidigung das Recht auf Beweisaufnahme kontinuierlich verweigert wurde. Sie bekräftigen ihr Vertrauen gegenüber ihrem leitenden Angestellten und unterstützen ihn im Rekursverfahren vor Bundesgericht.
Totales Unverständnis herrscht in Bezug auf die teilweise Aufrechterhaltung der Zahlung der Verfahrenskosten durch den erstinstanzlich freigesprochenen Projektleiter von EOS. Sollte sich dieser nach Prüfung der Urteilsbegründung zu einem Rekurs vor Bundesgericht entschliessen, könnte er mit Unterstützung von EOS SA und Grande Dixence SA rechnen.
Weitere Informationen:
Dominique Dreyer Präsident von EOS SA und Grande Dixence SA T: +41 26 309 20 70
Daniel Mouchet Präsident der Delegation Cleuson-Dixence T: +41 22 420 70 01